Unterricht und Gebühren
Ihre Pianoschule Elena Benks bietet für Kinder auch kleine Kinder,
Jugendliche und Erwachsene folgenden Musikunterricht an:
Klavier, Keyboard, Blockflöte, Musiktheorie
Gebühren für Kinder/Schüler/Jugendliche
| Unterrichtsform | Unterrichtszeit | Monatliche Kosten (€) |
|---|---|---|
| Einzelunterricht | 0,5 UStd./Woche | 56,00 |
| Einzelunterricht | 30 Min./Woche | 75,00 |
| Einzelunterricht | 45 Min./Woche | 99,00 |
| Zweiergruppe | 30 Min./Woche | 45,00 p. Pers. |
| Zweiergruppe | 45 Min./Woche | 54,00 p. Pers. |
| 3er Gruppe | 45 Min./Woche | 45,00 p. Pers. |
| 4er-5er Gruppe | 45 Min./Woche | 41,00 p. Pers. |
Gebühren für Erwachsene
| Unterrichtsform | Unterrichtszeit | Monatliche Kosten (€) |
|---|---|---|
| Einzelunterricht | 0,5 UStd./Woche | 89,00 |
| Einzelunterricht | 30 Min./Woche | 98,00 |
| Einzelunterricht | 45 Min./Woche | 134,00 |
| Kurzkurse | ||
| 10er-Karte | 30 Min./Einheit | 288,00 |
| 10er-Karte | 45 Min./Einheit | 378,00 |
Für alle Musikbegeisterten, biete ich einen gebührenfreien Probeunterricht an.
Gebühren und Schulordnung
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1. Unterrichtszeitraum
i. Das Schuljahr beginnt jeweils am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Fällt der Beginn eines Schuljahres in die niedersächsischen Schulferien, so wird das Unterrichtsverhältnis gleichwohl am 01. August des jeweiligens Jahres begründet und gebührenpflichtig. Endet der Unterricht aufgrund der niedersächsischen Schulferien bereits im Juni, so ist unabhängig hiervon die volle Jahregebühr zum Schuljahresende zu zahlen.
ii. Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Während der niedersächsischen Schulferien wird kein Unterricht erteilt. -
2. Zahlungshinweise
i. Die oben aufgeführten Unterrichtsgebühren beinhalten Musikunterricht ausschließlich während der Schulzeit und sind auf 12 Monate umgelegt.
ii. Die Gebühren werden jeweils im Voraus am 10. jeden Monats durch SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. -
3. Unterrichtsausfall
Ausgefallene Unterrichtsstunden sind unterrichtsgebührenpflichtig, wenn Schüler oder Erziehungsberechtigte dieses zu vertreten haben. Um eine rechtzeitige Ankündigung (48 Stunden vorher) wird gebeten. -
4. Kündigung
Der Unterrichtsvertrag kann nur schriftlich zum 30. jeden Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. -
5. 10-er Karte
Die 10-er Karte hat nach Durchführung der ersten Unterrichtsstunde eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Alle Unterrichtsstunden müssen in diesem Zeitraum aufgebraucht werden. Ausgenommen sind die in Punkt 1. genannten Ferien der allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens. -
6. Aufsicht
Eine Aufsichtspflicht der "Pianoschule Elena Benks" über die Schüler besteht nur während des Unterrichts.